Behinderung von Rettungskräften: Kein Kavaliersdelikt – aktueller Fall aus der Region

28. April 2025 , 05:20 Uhr

Im Notfall zählt jede Minute. Was Rettungskräfte dann gar nicht gebrauchen können, sind Menschen, die im Weg stehen oder die Helfer sogar angehen. Wie zum Beispiel beim tödlichen Unfall am Staffelberg an Karfreitag, als eine Frau ums Leben gekommen ist. Da hat ein Passant die Einsatzkräfte verbal und mit abfälligen Gesten beleidigt. So ein Verhalten ist nicht nur unangebracht, es kann auch Konsequenzen haben, sagt Jonas Krug vom Polizeipräsidium Oberfranken:

Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wir haben ja, wie bei anderen Strafdelikten, ein gewisses Strafmaß. Je nach Schwere des Deliktes, vom normalen Behindern bis, im schlimmsten Fall, zum tätlichen Angriff, können Geldbußen und Haftstrafen die Folge sein.

Solches Verhalten kann außerdem auch als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Denn es ist nicht nur jeder verpflichtet, selbst einem Menschen in einer Notlage zu helfen. Man darf auch keinen behindern, die gerade dabei sind, Hilfe zu leisten. die logische Folge, und das kennen wir alle, es ist auch strafbar, wenn man die Feuerwehrzufahrt blockiert oder sich aktiv in den Weg stellt.

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