Behinderung von Rettungskräften: Kein Kavaliersdelikt

25. April 2025 , 15:39 Uhr

In Notfällen zählt oft jede Minute. Was Rettungskräfte dann gar nicht gebrauchen können, sind Menschen, die im Weg stehen oder die Helfer sogar angehen. Wie zum Beispiel beim tödlichen Unfall am Karfreitag (18.04) als eine Frau bei einem Sturz am Staffelberg ums Leben gekommen ist. Da hat ein Passant die Einsatzkräfte verbal und mit abfälligen Gesten beleidgt. So ein Verhalten ist nicht nur unangebracht, es kann auch Konsequenzen nach sich ziehen, sagt Jonas Kurg von der Polizei in Oberfranken:

Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wir haben ja, wie bei anderen Strafdelikten, ein gewisses Strafmaß. Je nach Schwere des Deliktes, vom normalen Behindern bis im schlimmsten Fall zum tätlichen Angriff, können Geldbußen und Haftstrafen die Folge sein.

So etwas kann dann auch als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Denn es ist nicht nur jeder verpflichtet, selbst einem Menschen in einer Notlage zu helfen. Man darf auch keine Leute behindern, die gerade dabei sind, Hilfe zu leisten. So ist es zum Beispiel auch strafbar, wenn jemand die Feuerwehrzufahrt blockiert oder sich in den Weg stellt.

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