Im Januar 2026 soll in Bayreuth der „Teen Court“, ein Schülergericht an den Start gehen. Das ist ein Projekt der Staatsanwaltschaft und dem Verein Fähre – zuständig für den Raum Bayreuth und Kulmbach. Statt vor dem Jugendgericht sollen kleinere Straftaten künftig vor dem „Teen Court“ verhandelt werden. Ladendiebstahl, Graffiti-Schmierereien, Schwarzfahren, solche Sachen. Vorausgesetzt, der Täter, die Täterin ist zwischen 14 und 18 Jahre alt. Die Richter – selbst Schülerinnen und Schüler – verhängen dann Auflagen oder Weisungen für den Delinquenten. Geschult und betreut werden sie von einer Sozialpädagogin. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Ermittlungenverfahren einstellt. Oberstaatsanwalt Jan Köhler: „Im Jugendstrafverfahren ist unser Hauptanliegen, die Jugendlichen so erzieherisch zu erreichen, dass sie keine Straftaten mehr begehen. Und da versprechen wir uns viel davon, dass das im Fällen, die den „Teen Court“ durchlaufen, deutlich bessere Ergebnisse erzielt.“ Die Staatsanwaltschaft Bayreuth sucht jetzt Schülerrichterinnen und -richter für den „Teen Court“.
Die Bewerber sollten zwischen 14 und 18 Jahre alt sein und eine weiterführende Schule in Bayreuth oder Kulmbach besuchen. Bewerbungen an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Bayreuth.
Bild – von links nach rechts: Oberstaatsanwalt Jan Köhler, Staatsanwältin Ann-Kathrin Weiß, Tamara Kellner (Sozialpädagogin, Fähre e.V.)
mso