Die Stadt Bayreuth sucht wieder ehrenamtliche Richter – so genannte Schöffen. Ihre Aufgabe ist es, den Berufsrichtern in Verhandlungen beizusitzen. Sie haben auch bei der Urteilsberatung ein Mitspracherecht. Schöffen müssen unparteilich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft und ihren Wohnsitz in Bayreuth haben, und sie müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Berufung als Schöffe erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2024. Für ihren Einsatz bekommen die ehrenamtlichen Richter zwar keine Vergütung, aber eine Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung. Wer Interesse hat, kann sich noch bis zum 27. Februar im Einwohner- und Wahlamt des Bayreuther Rathauses einen Bewerbungsbogen abholen. Vorher aber bitte einen Termin verainbaren!
mso