Bayreuther Festspiele: Verkehrsregelungen

16. Juli 2026 , 18:02 Uhr

Straßenverkehrsamt und Polizeipräsidium Oberfranken informieren zum Beginn der Generalproben

BAYREUTH – Am Samstag, 18. Juli, beginnen am Grünen Hügel die Generalproben zu den diesjährigen Richard-Wagner-Festspielen. Stadt Bayreuth und Polizeipräsidium Oberfranken weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für die Festspiele umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden.

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ werden für die gesamte Festspielzeit vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besucherinnen und Besucher, die über die A 9 / Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.

An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

 

Parkgebühren möglichst passend bereithalten

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Alternativ ist am Parkplatz B Kartenzahlung möglich. Die Parkgebühren in Höhe von zehn Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „C“ werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.

Auf dem Besucherparkplatz „D“ stehen vier mobile Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.

 

Parkplätze für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis werden auf dem Parkplatz „A“ beziehungsweise am 25. Juli auf Parkplatz „B“ gesonderte, kostenfreie Parkplätze ausgewiesen.

 

Mietwagen und Taxis

Für die gesamte Festspielzeit wird ein Taxistand im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet. Für Mietwagen wird ebenfalls in der Tristanstraße ein gesonderter Bereich südlich der Wotanstraße zur Verfügung gestellt. Taxis sowie Mietwagen können mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste über die Tannhäuserstraße bis zur Einfahrt auf Parkplatz B befördern.

 

Haltverbote beachten

Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab Samstag, 18. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt. Darüber hinaus ist das Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Festspielhauses und des Festspielparks nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet. Hierfür wurden ausreichend viele Fahrradstellplätze eingerichtet.

Im Festspielhaus gibt es eine Garderobe, an der Jacken, Regenschirme und Taschen abgegeben werden können. Mitgeführt werden darf eine Handtasche (bis Kantenlänge 29x21x21 cm mit max. 10 Liter Volumen), sofern sie auf dem Schoß abgelegt werden kann. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, die Tasche unter dem Sitz zu verstauen. Außerdem gibt es außerhalb des Festspielhauses eine eingeschränkte Menge an Schließfächern. Diese befinden sich auf der Westseite des Festspielgebäudes sowie im Park unterhalb der Treppen.

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