Die Stadt Bayreuth sucht für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl am 8. März sowie für eine mögliche Oberbürgermeisterstichwahl am 22. März Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit sind, dass die Wahlhelfer/innen Deutsche oder EU-Bürger/innen sind, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth haben und das 18. Lebensjahr spätestens am 8. März 2026 vollendet wird.
Die Stadt Bayreuth gewährt hierfür, je nach Funktion, zwischen 50 und 60 Euro Entschädigung, bei der Oberbürgermeisterstichwahl beläuft sich die Entschädigung auf 25 bis 35 Euro. Interessierte können sich ab sofort an das Einwohner- und Wahlamt, Luitpoldplatz 13, unter Telefon 0921 251212 wenden. Eine unkomplizierte Anmeldung ist außerdem über ein Online-Formular möglich, das auf der städtischen Internetseite unter www.bayreuth.de zu finden ist.
red