Wer im Stadtgebiet einfach mal eben einen größeren Baum fällen will, sollte vorher genau hinschauen. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz erinnert an die Regeln der städtischen Baumschutzverordnung:
Einstämmige Laubbäume ab 80 Zentimeter Stammumfang sind zum Beispiel geschützt. Außerdem sind Eiben, Gingkos, Wildobst- und Walnussbäume geschützt. Pappeln und klassische Obstbäume fallen nicht unter die Verordnung. Wer einen geschützten Baum fällen oder stark verändern möchte, braucht eine schriftliche Befreiung der Stadt Bayreuth. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, denn die Prüfung kann dauern. Alle Infos und Formulare gibt’s online auf bayreuth.de oder direkt beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Wilhelm-Pitz-Straße.
Bundesweit gilt außerdem: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche außerhalb des Waldes grundsätzlich nicht gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen.
fh