Wer mit einem Elektroauto in Bayern unterwegs ist, darf ab morgen (1.4.) kostenlos parken. Diese neue Verordnung gilt auf öffentlichen Parkplätzen und zwar für drei Stunden. Auch der Kulmbacher Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Beschluss des Mobilitätssenates zugestimmt. Ein paar Dinge gibt es aber zu beachten.
Kostenlos parken dürfen die Autos, die ein offizielles E-Kennzeichen haben. Und die drei Stunden gelten natürlich auch nur dort, wo das Parken unbegrenzt erlaubt ist. Wenn die Parkdauer kürzer erlaubt ist, also beispielsweise nur eine halbe Stunde, dann darf auch nur diese halbe Stunde kostenfrei geparkt werden. Und ein paar Ausnahmen, bei denen die neue Verordnung gar nicht gilt, gibt es in Kulmbach auch. Ausgenommen sind die Kulmbacher Tiefgarage und das Parkhaus Basteigasse. Dort müssen sich auch E-Autos an die Gebühr Vorgaben halten. Was dort aber weiterhin bleibt, ist die erste kostenfreie Parkstunde für alle Autos.
Das Ziel der neuen Regelung ist, die Elektromobilität zu fördern und neue Anreize zu setzen, auf ein E-Auto umzusteigen. Die Verordnung ist bayernweit einheitlich geregelt.