Künftig dürfen Städte und Gemeinden in Kulmbach, Kronach und Lichtenfels, wie in ganz Bayern, acht mal im Jahr verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr organisieren. Nach Informationen des Kulmbacher FW-Landtagsabgeordneten Rainer Ludwig hat der Freistaat einen Gesetzentwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz eingebracht.
Dazu muss man wissen, dass das Ladenschlussgesetz seit 2006 Ländersache ist. Die meisten Bundesländer gestatten längere Ladenöffnungszeiten, in Berlin beispielsweise bis 22 Uhr, in NRW an Werktagen bis 24 Uhr. Nur in Bayern hatte man die Regelungen aus dem Bundesgesetz mit 6 bis 20 Uhr noch. Dabei bleibt es auch mit dem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz. Neu sind die acht langen Verkaufsabende, die eine Stadt oder Gemeinde organisieren kann, ohne dass es dafür einen besonderen Anlass geben muss.
Und neu ist auch, dass einzelne Händler ihre Geschäfte mit dem neuen Gesetz künftig vier mal im Jahr ganz individuell bis Mitternacht öffnen dürfen. Die vier verkaufsoffenen Sonntage, die es bisher im Jahr gibt, bleiben unverändert, sie müssen weiter anlassbezogen sein.
Eine Neuregelung gibt es mit dem neuen Gesetz für die 24-StundenMini-Supermärkte, die es auch bei uns in der Region immer mehr gibt. Die funktionieren ja ohne Personal. Sie dürfen künftig 24 Stunden rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, teilt Ludwig mit. In Kraft treten soll das neue Gesetz noch in diesem Jahr.