Einfach zur Säge greifen ist in Bayreuth nicht immer erlaubt. Die Stadt erinnert an ihre Baumschutzverordnung. Sie schützt vor allem größere Laubbäume im Stadtgebiet. Wer einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden möchte, braucht vorher grundsätzlich eine Genehmigung der Stadt. Nicht unter die Verordnung fallen zum Beispiel kleinere Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimetern sowie die meisten Nadel- und Obstbäume. Die Stadt empfiehlt, einen Antrag frühzeitig zu stellen, weil die Prüfung Zeit braucht. Bei Verstößen kann ein Bußgeld drohen.
mso