Die Bamberger Boni-Affäre sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Die Stadt Bamberg fordert Gelder zurück, die in den vergangenen Jahren ohne klare rechtliche Grundlage an Mitarbeitende gezahlt worden sein sollen. Mehrere Betroffene haben gegen diese Rückforderungen Klage eingereicht.
In einem ersten aktuellen Fall wies das Verwaltungsgericht Bayreuth eine Rückforderung von über 80.000 Euro zugunsten eines ehemaligen Mitarbeitenden ab. Die Stadt prüft weiterhin, in welchen Fällen Rückforderungen rechtlich durchsetzbar sind.
Hintergrund der Affäre ist eine überörtliche Prüfung des Kommunalen Prüfungsverbands Bayern. Zwischen 2011 und 2017 wurden pauschale Boni- und Überstundenzahlungen geleistet, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage oder eine lückenlose Zeiterfassung bestand. Strafrechtliche Ermittlungen führten damals zu Geldstrafen für den Oberbürgermeister und weitere Führungskräfte.
Nach eigenen Angaben hat die Stadt Bamberg bisher 17 Rückforderungsbescheide erlassen, gegen zehn davon wurde Klage eingereicht. Am 14. April steht ein weiterer Verhandlungstag in vier weiteren Fällen an.
In einem schriftlichen Statement erklärt die Stadt gegenüber Radio Bamberg:
„Die Stadt Bamberg war und ist durch den Stadtrat und die Rechtsaufsicht beauftragt, die im Zuge der überörtlichen Prüfung festgestellten überzahlten Leistungen zurückzufordern. Die Basis für die Rückforderung hat das Gutachten der Kanzlei Gleiss Lutz geliefert, die nicht von einer Verjährung ausgegangen ist. Deren Argumentationslinie, dass die Auszahlung auf einem Verwaltungsakt beruht, der erst aufgehoben werden muss, ehe die Zeitrechnung für die Verjährung beginnt, ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Nun wird Urteilsausfertigung und -begründung abgewartet, um die Ergebnisse zu bewerten und zu prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.“