Wer in Bamberg einen Baum fällen oder stärker zurückschneiden möchte, sollte die geltenden Schutzvorschriften beachten. Geschützte Bäume dürfen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Genehmigung gefällt oder stärker beschnitten werden. Darauf weist die Stadt Bamberg. Wichtig ist außerdem: Zwischen März und September dürfen Bäume außerhalb des Waldes grundsätzlich nicht beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden. Von Oktober bis Ende Februar ist eine Fällung möglich – bei geschützten Bäumen aber nur mit Genehmigung. Wer einen Baum fällen möchte, sollte den Antrag deshalb rechtzeitig bei der Stadt Bamberg stellen.
Der Antrag kann einfach online über die Internetseite der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de) oder über das Bayernportal (www.bayernportal.de)