Anfang Mai 2025 wurden bei einer turnusmäßigen Überprüfung an der Brücke über der B 505 im Streckenzug der B 22 Schäden festgestellt, die eine kurzfristige Sperrung der Brücke erforderten. Daraufhin hat das Staatliche Bauamt umgehend tiefergehende Begutachtungen der Brücke durch einen externen Prüfstatiker beauftragt. Diese Prüfungen hatten ergeben, dass die Brücke keine Verkehrslasten mehr aufnehmen kann und deshalb dauerhaft für den Verkehr gesperrt bleiben muss.
Nachdem eine Instandsetzung der im Jahr 1963 errichteten Brücke ausscheidet, soll diese noch in diesem Jahr abgebrochen werden. Der Abbruch des alten Brückenbauwerks ist bereits vergeben, der Abbruch wird voraussichtlich zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember 2025 erfolgen. Arbeiten zur Baufeldfreimachung für den Abbruch laufen bereits.
Parallel hat das Staatliche Bauamt Bamberg unterschiedliche Möglichkeiten für die Errichtung eines Provisoriums geprüft, um bis zum Abschluss des Brückenneubaus einzelne Verkehrsbeziehungen wieder herstellen zu können. Auch die unmittelbar betroffene Gemeinde Strullendorf hat hieran sehr großes Interesse bekundet. Die Machbarkeitsuntersuchung der unterschiedlichen Varianten ist mittlerweile abgeschlossen. Das Staatliche Bauamt Bamberg wird südlich des Knotenpunktes B 22 / B 505 – und somit außerhalb des benötigten Baufeldes für einen Neubau bzw. eines Abbruches – eine Linksabbiegespur mit einer Verbindungsrampe zwischen der B 505 und der St 2244 errichten. Hierdurch können die Verkehrsbeziehungen von Bamberg nach Strullendorf sowie von der B 505 von der A 73 kommend nach Strullendorf wiederhergestellt werden.
Das Provisorium soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Derzeit werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Unterlagen, insbesondere die naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen, vorbereitet. Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird das Staatliche Bauamt Bamberg den Baubeginn bekannt geben.