Wer mit dem Auto in der Feuerwehrzufahrt parkt, kann auf eigene Kosten abgeschleppt werden. Das dürfte den meisten klar sein. Eine Frau aus Oberkotzau wehrt sich allerdings dagegen. Im Januar 2024 hatte sie im Bereich einer Feuerwehrzufahrt geparkt – versehentlich. Denn ihrer Ansicht nach konnte sie durch den schneebedeckten Boden nicht sehen, dass es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt – ein Schild habe sie aufgrund eines parkenden Kleinbusses nicht gesehen. Die Kosten für den Abschleppdienst will sich die Oberkotzauerin jetzt vom Freistaat Bayern zurückholen. Der findet es aber zumutbar, sich sorgfältig umzusehen. Am Nachmittag beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Bayreuth mit der Klage.