Der Streit um einen möglichen Impfschaden nach einer Corona-Impfung geht weiter. Eigentlich hätte das Oberlandesgericht Bamberg am Montag seine Entscheidung verkünden wollen. Der Termin ist jetzt aber abgesagt, heißt es vom Gericht. Demnach hat die Kammer ein weiteres medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei geht es darum, ob der Impfstoff von Astrazeneca kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat und die Nebenwirkungen über ein vertretbares Maß hinausgehen. Eine Frau aus dem Landkreis Hof hatte nach der Impfung 2021 eine Darmvenenthrombose erlitten. Ein erstes Gutachten kam zu dem Schluss, dass zum damaligen Zeitpunkt noch kein Risiko bekannt gewesen sei. Demnach habe es nur einzelne Thrombose-Fälle nach einer Corona-Impfung gegeben.