Was gilt in Sachen Wahlwerbung für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar? Die Satzung dafür hat der Bayreuther Stadtrat heute (27.11.) beschlossen. Sie legt unter anderem fest, wo Wahlveranstaltungen abgehalten werden dürfen und welche Regeln für Wahlplakate gelten.
Ab dem 13. Januar dürfen die Parteien Stände in der Fußgängerzone aufbauen und Wahlplakate aufhängen, dabei stehen jeder Partei 200 Plakate zu. Das sind doppelt so viele wie bisher. Allerdings gelten Wahlplakate mit bedruckter Vorder- und Rückseite dabei auch als zwei Plakate.
Die Plakate müssen spätestens eine Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
tas