Aktivist stört AKW-Sprengung - Berufungsverfahren Ende April

19. Januar 2026 , 14:32 Uhr

Rund eineinhalb Stunden hatte ein 38-jähriger Mann im August 2024 die Sprengung der Kühltürme am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld verzögert. Er war auf einen Mast im Sperrbereich geklettert. Der Mann wollte mit seinem Protest ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. Ende April soll der Berufungsprozess vor dem Landgericht Schweinfurt stattfinden. Zum Hintergrund: das Amtsgericht hatte ihn wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen von 50 Euro verurteilt. Zudem läuft ein Zivilverfahren: Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert rund 7.000 Euro Schadenersatz sowie eine Unterlassungserklärung, dass er künftig keine ähnlichen Aktionen unternimmt. Ein Termin für das Zivilverfahren steht noch nicht fest.

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