Der AfD-Politiker darf auf einer Veranstaltung der Partei morgen (14.2.) im Landkreis Bayreuth (Seybothenreuth) keine Rede halten. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth gestern (12.02.) entschieden. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Der AfD-Kreisverband hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Grundlage für das Urteil war ein Artikel in der Bayerischen Gemeindeordnung. Danach darf eine Gemeinde die Nutzung ihrer Räume ablehnen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder antisemitisch sind. Nach Einschätzung des Gerichts gebe es dafür im Fall von Björn Höcke ausreichend Anhaltspunkte. Er darf zwar bei der Veranstaltung dabei sein, aber keine Rede halten.