Das Abschiebegefängnis in Hof hat in der Vergangenheit für reichlich Kritik gesorgt: Steuerverschwendung hieß es einst… nicht gerade ein Vorzeigeprojekt für Hof… und für die Verhältnisse in der Haftanstalt gab es auch schon einen Rüffel vom Bundesgerichtshof.
Wer in Abschiebehaft landet, darüber entscheiden Richter sehr genau von Fall zu Fall. Das dürfen künftig nur noch neun der 73 Gerichte in Bayern. Das hat nun der Ministerrat entschieden. Das liegt daran, dass die Entscheidung ein komplexer Prozess ist, da es um Freiheitsentzug und das Aufenthaltsrecht geht. In den meisten Fällen hat den Richtern die Routine gefehlt. Jetzt sind es dann eben nur noch neun Gerichte, die das in Bayern dürfen und sich entsprechend spezialisieren sollen. Das Amtsgericht Hof ist eines der Gerichte, das weiterhin über Abschiebehaft bei den Betroffenen entscheiden darf.