Abkochgebot für das Trinkwasser in einigen Pegnitzer Ortsteilen. Das Trinkwasser ist allerdings nicht verschmutzt, wie erst ursprünglich berichtet. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Aufgrund von Kanalbauarbeiten in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof gilt die Abkochanordnung. Die Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, läuft es jetzt über oberirdische Notleitungen. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen aber stark erwärmen und könnte Keime bilden. Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z.B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
tb