In Geisfeld bei Strullendorf gilt ab sofort ein Abkochgebot für Leitungswasser. Grund ist eine Verunreinigung im Hochbehälter, wie das Landratsamt Bamberg mitteilt.
Das Wasser sollte zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden nur abgekocht verwendet werden. Dafür muss es einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Zum Duschen, Wäschewaschen und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin normal genutzt werden. Wie lange das Abkochgebot gilt, ist derzeit noch offen.