Das Bamberger Landgericht hat für einen 31-jähriger Mann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann hatte der Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts in Bamberg mit dem Tod gedroht und dabei ein Messer auf sie gerichtet zu haben. Das Gericht befand den Angeklagten aufgrund dessen psychiatrischer Erkrankung nur vermindert schuldfähig. Die Unterbringung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt 5 Jahre. Zudem wurde die Führungsaufsicht angeordnet und der Angeklagte der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.